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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2024 durch neue Regelungen und Anforderungen aktualisiert, die darauf abzielen, die energetische Effizienz von Gebäuden weiter zu steigern und die Klimaziele Deutschlands zu unterstützen. Die Anforderungen im GEG sind immer die Mindestanforderungen. Wenn Sie eine Förderung für Ihr Vorhaben in Anspruch nehmen möchten, dann gelten nochmal höhere Anforderungen.
Verstöße gegen das GEG werden mit Bußgeldern zwischen 5000€ und 50.000€ geahndet
Hier sind die wesentlichen Punkte aus dem GEG 2024:
Neubau:
laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen alle Neubauten, die ab 2023 geplant und errichtet werden, den Standards eines Niedrigstenergiegebäudes entsprechen. Ein Niedrigstenergiehaus erfüllt die Kriterien eines Effizienzhauses 55. Die technischen Vorgaben für das Referenzgebäude sind in den Anlagen 1 und 2 des GEG festgelegt.
Jahres-Primärenergiebedarf:
Dieser Wert berücksichtigt die gesamte Prozesskette des Energieverbrauchs, von der Gewinnung über den Transport bis hin zum Verbrauch. Nach § 15 des GEG darf der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung nicht mehr als das 0,55-fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes betragen. Für ein Niedrigstenergiehaus liegt dieser Wert bei 40 kWh/m²*a.
Baulicher Wärmeschutz:
Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf maximal das 1,0-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes überschreiten. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz sind im Vergleich zur EnEV (2016) unverändert geblieben.
Wärmebrücken:
Wärmeverluste an Anschlüssen in der Gebäudehülle sollten möglichst gering gehalten werden, jedoch auch wirtschaftlich vertretbar sein. Diese Verluste fließen ebenfalls in die Energiebilanzierung ein (GEG § 12).
Dichtheit:
Die Gebäudehülle muss luftundurchlässig und gut abgedichtet sein, gleichzeitig aber einen Mindestluftwechsel für die Nutzer und die Heizungsanlage ermöglichen (GEG § 13).
Sommerlicher Hitzeschutz:
Der Neubau ist so zu gestalten, dass die Sonneneinstrahlung gemäß anerkannten Regeln der Technik begrenzt wird (GEG § 14).
Heizung:
Die Vorgabe von 65 % erneuerbaren Energien (EE) gilt bereits jetzt uneingeschränkt für alle Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten. Für Neubauten außerhalb dieser Gebiete sieht das Gesetz jedoch längere Fristen vor: Ähnlich wie bei Bestandsbauten tritt die 65-%-Pflicht erst in Kraft, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Für Großstädte ab 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung bis Mitte 2026 fertig sein, Kommunen unter 100.000 Einwohner haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Heizungen, die bis zu diesem Zeitpunkt installiert werden, müssen:
Wenn Sie sich in den nächsten Jahren eine Öl- oder Gasheizung einbauen lassen möchten, dann sieht das Gesetz sogar eine Beratungspflicht vor, damit eine Aufklärung über steigende Öl- und Gaspreise stattfindet. Eine Heizung mit fossilen Energieträgern mag aktuell noch günstiger in der Anschaffung sein, ist aber im Betrieb über die nächsten 20 Jahre deutlich teurer als z.B. eine Wärmepumpe. Dazu in der Wirtschaftlichkeitsberechnung mehr.
Wenn Sie nach der jeweils vorliegenden Wärmeplanung 2026 oder 2028 eine Gasheizung einbauen möchten, dann muss diese zu 100% auf Wasserstoff umgerüstet werden können und direkt mit 65% grünem Gas betrieben werden. Dies gilt nur, wenn ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan zur Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt.
Folgende Wärmeerzeuger können Sie bedenkenlos bezüglich erneuerbarer Energien einbauen:
Bestandsgebäude:
Wenn du eine ältere Immobilie kaufst oder dein Haus umfassend renovierst, könnte eine Sanierungspflicht bestehen. In diesem Artikel erfährst du, welche aktuellen Regelungen gelten und wie du das Thema Sanierung effektiv angehen kannst.
Erwerb einer Bestandsimmobilie:
Umfangreiche Sanierungen:
Wenn bei einer Sanierung mehr als zehn Prozent eines Bauteils erneuert werden, muss dieses anschließend vollständig den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. In diesem Zusammenhang können zusätzliche Dämmmaßnahmen erforderlich sein.
Was muss gemacht werden?
Fall Sie dennoch Ihre Heizung erneuern möchten gelten die Regeln entsprechend wie im Neubau
Heizungsoptimierung
Wenn Sie ab 2024 in ein größeres Gebäude mit mindestens sechs Parteien eine Heizung mit einem üblichen, wasserbetriebenen Heizkörpernetz einbauen, muss im Rahmen dieser Maßnahme auch ein hydraulischer Abgleich sowie eine Heizlastberechnung durchgeführt werden.
Welche Pflichten bestehen für den Betrieb einer bestehenden Heizung?
Ab 2024 schreibt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vor, dass in größeren Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen die meisten laufenden Heizungen von einer Fachperson überprüft und optimal eingestellt werden müssen. Dies betrifft sowohl Heizungen mit einem normalen, wasserversorgten Heizkörpernetz als auch Wärmepumpen. Für ältere Heizungen, die vor Oktober 2009 installiert wurden, muss diese Überprüfung bis September 2027 erfolgen. Neuere Heizungen müssen spätestens nach 16 Betriebsjahren überprüft und optimiert werden.
Das GEG legt für die Heizungsprüfung folgende Anforderungen fest:
Bei Wärmepumpen sind zusätzlich folgende Punkte zu optimieren:
wird gerade aktualisiert....
Um den Klimawandel zu bekämpfen, müssen insbesondere die Industrieländer in Zukunft ihren Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) reduzieren. In der EU wird daher das Verbrennen klimaschädlicher Energieträger kostenpflichtig. Unternehmen, die auf diese Weise Strom erzeugen oder industrielle Produkte herstellen, sind verpflichtet, im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU ETS 1) sogenannte Emissionszertifikate zu erwerben.
Ab 2027 wird die CO2-Abgabe auch auf Gebäude und den Straßenverkehr ausgeweitet (EU ETS 2). In Deutschland gilt bereits seit 2021 ein kontinuierlich steigender CO2-Preis, der klimaschädliche Heizungen und Kraftstoffe an der Tankstelle verteuert. Mit den Einnahmen aus dieser Abgabe unterstützt der Staat Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern oder zur Umrüstung von Heizungen auf erneuerbare Energien.
Aktueller CO2 Preis: 55€/t
2026 wird er zwischen 55 und 65€ liegen und ab 2027 gibt es eine freie Preisbildung im Emmisionshandel.
Der CO2-Preis wird in Zukunft voraussichtlich stark ansteigen. Um den Klimawandel zu bekämpfen, müssen wir erheblich CO2 einsparen. Die EU plant, die erlaubte CO2-Menge zu begrenzen, indem sie immer weniger Emissionszertifikate ausgibt. Wenn diese Zertifikate rar werden, steigt ihre Nachfrage und damit auch der Preis – der CO2-Preis. Dieser wird schwanken, da die Zertifikate an der Börse gehandelt werden. Wie hoch der CO2-Preis in Zukunft sein wird, lässt sich derzeit noch nicht genau vorhersagen. Verschiedene Studien und Experten prognostizieren jedoch deutlich höhere CO2-Preise als heute, oft im Bereich von 200 bis 300 Euro pro Tonne für das Jahr 2030.
Dazu ein Rechenbeispiel für ein älteres Einfamilienhaus für 2025
Natürlich ist dies keinesfalls garantiert, dass sich der Gaspreis so entwickelt. Man sollte nur folgende Punkte auf dem Schirm haben wenn man sich jetzt noch eine neue Gasheizung zulegen möchte:
Fazit: Gaskunden werden in absehbarer Zeit und vor allem in einem Betrachtungszeitraum von den nächsten 20 Jahren eine enorme Mehrbelastung durch den steigenden Gaspreis bekommen. Von zur Zeit 11cent/kwh ist eine Preissteigerung durch die oben genannten Faktoren schon ab 2030 um ca. 4-8cent/kwh wahrscheinlich. Im Beispiel der Verbraucherzentrale Rheinlandpfalz sehen Sie, was das über die nächsten 20 Jahre an Mehrkosten gegenüber einer Wärmepumpe bedeuten kann.
Zusatz: Die Bundesregierung möchte mit einem "Klimageld" die Verbraucher bei der CO2 Abgabe unterstützen. Diese wird aber vermutlich an einkommensschwachen Personen ausgezahlt werden. Aus meiner Sicht wird es unwahrscheinlich sein, dass man mit dem Klimageld die gesamte Mehrbelastung abfedern kann, weil nicht nur das Heizen teurer wird, sondern auch das Tanken. Man sollte sich also nicht darauf verlassen, dass der Bund die Preissteigerungen für Sie bezahlt.
Die Verbraucherzentrale Rheinlandpfalz hat in einer sehr anschaulichen Ausarbeitung die Kosten einer neuen Gasheizung mit den Kosten einer neuen Wärmepumpe verglichen.
Das Ergebnis:
Die Wärmepumpe wird nach ca. 13 Jahren über den Betrieb günstiger als die Gasheizung. Hier wurden aber die im Kapitel "CO2 Besteuerung" aufgeführten Risikofaktoren außen vor gelassen um Ihnen klar aufzuzeigen, dass eine Wärmepumpe sogar ohne Berücksichtigung der deutlichen Preissteigerung bei Öl und Gas Sinn macht. In diesem Beispiel eines Einfamilienhauses ist die Wärmepumpe nach 20 Jahren bereits 8.800€ günstiger.
Je besser ein Haus saniert ist, umso kleiner wird die Differenz zwischen Gasheizung und Wärmepumpe, weil der Verbrauch dann nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Dies und auch die mögliche Förderhöhe von bis zu 70% muss individuell an Ihrem Gebäude berücksichtigt werden.
Die sehr zurückhaltende Annahme von 10€/t CO2 pro Jahr mehr bis 2043 führt schon allein zu Mehrkosten der Gasheizung über 20 Jahre von 9.500€.
Die Faktoren Netzentgelte / Beschaffung und Biogasanteil ab 2029 lassen wir außen vor und setzen diese Preissteigerungen mit der Preissteigerung für Strom gleich.
Meine Empfehlung:
Lassen Sie von mir Ihr Haus analysieren und ich berechne Ihnen Ihren Energieverbrauch nach jeder energetischen Maßnahme. So sehen Sie genau, welche Maßnahme welche Verbesserung mit sich bringt und wir können eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Anschaffung einer Wärmepumpe erstellen. Auf Wunsch kann auch eine PV Anlage kombiniert werden, sodass Sie sehen wann sich eine PV Anlage amortisiert und damit auch die Wärmepumpe und ein Elektroauto attraktiver macht.
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